Die 5 Jahre Verwaltungspraxis im länderübergreifenden Nationalpark haben sich im Wesentlichen bewährt. Anpassungsdruck gab es durch das Bundesnaturschutzgesetz und durch die Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt.
In erster Linie geht es hier um die längst überfällige Anpassung an das Bundesnaturschutzgesetz.Für DIE LINKE gibt es gleich zwei Kritikpunkte des Herangehens:
Ich muss schon gestehen, Herr Minister Aeikens, die Ankündigung ihrer Regierungserklärung hat mich etwas irritiert. Allerdings haben ihre heutigen Ausführungen meine Vermutungen eher bestätigt als widerlegt.
Wir wollten mit diesem Antrag Minister Haseloff auch die Möglichkeit bieten, mit einem linken Wirtschaftsminister gemeinsam eine Bundesratsinitiative zu starten.
Die Koalition hat dankenswerterweise die Rolle der Landesregierung übernommen und den Entwurf eines Landesnaturschutzgesetzes, das dringend erforderlich ist, eingebracht.
Hier setzt unser Antrag an: Wenn ein Wasserentnahmeentgelt - also der landläufige „Wasserpfennig“ - erhoben werden soll, dann sollte das auf gesetzlicher Basis erfolgen.
Unsere Fraktion hat gefordert, dass es heute noch einmal eine Debatte gibt. Die Anpassung war durchaus erforderlich und ist eigentlich schon viel zu spät erfolgt.